1. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Dänischenhagen über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr

    Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), des § 29 Abs. 2, 3 und 4 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) des Landes Schleswig-Holstein und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1 und 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Dänischenhagen vom 30.11.2020/10.07.2025/13.10.2025 folgende Änderung der Gebührensatzung erlassen:

    § 1

    Der § 3 Abs. 1 S. 3 erhält folgende neue Fassung: 

    Es werden Gebühren erhoben


    Betrag in Euro
    netto/Stunde
    1. für die Gestellung von Personal
    1.1 je Person der gemeindlichen Feuerwehr

    37,71 €

    1.2 je Person der Amtswehr

    51,43 €

    2. für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen
    2.1 Löschfahrzeuge

    117,92 €  

    2.2 Mannschaftstransportwagen

    76,81 €

    2.3 Mehrzweckfahrzeug

    56,24 € 

    2.4 Kommandowagen

    17,03 €

    2.5 Tragkraftspritzenfahrezug mit Wasser

    182,99 €

    2.6 Einsatzleitwagen der Amtswehr

    32,06 €

    § 2

    Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

    Dänischenhagen, den 14.10.2025

    Gemeinde Dänischenhagen
    Der Bürgermeister
    Gez. O. Kühl

    Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: