Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), des § 29 Abs. 2, 3 und 4 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) des Landes Schleswig-Holstein und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1 und 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 21.09.2020/23.06.2025/22.09.2025 folgende Änderung der
Gebührensatzung erlassen:
§ 1
Der § 3 Abs. 1 S. 3 erhält folgende neue Fassung:
Es werden Gebühren erhoben
| Betrag in Euro netto/Stunde | |
| 1. für die Gestellung von Personal | |
1.1 je Person der gemeindlichen Feuerwehr | 23,77 € |
1.2 je Person der Amtswehr | 51,43 € |
| 2. für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen | |
2.1 Löschfahrzeug | 79,98 € |
2.2 Einsatzleitwagen der Amtswehr | 32,06 € |
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Noer, den 23.09.2025
Gemeinde Noer
Die Bürgermeisterin
