1. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Strande über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr

    Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), des § 29 Abs. 2, 3 und 4 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) des Landes Schleswig-Holstein und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1 und 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Strande vom 01.10.2020/14.07.2025/16.10.2025

    folgende Änderung der Gebührensatzung erlassen:

    § 1

    Der § 3 Abs. 1 S. 3 erhält folgende neue Fassung: 

    Es werden Gebühren erhoben


    Betrag in Euro netto/Stunde
    1. für die GEstellung von Personal
    1.1 je Person der gemeindlichen Feuerwehr
    10,56 €
    1.2 je Person der Amtswehr
    51,43 €
    2. für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen
    2.1 Löschfahrzeug (LF20)
    35,42 €
    2.2 Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF)
    31,03 €
    2.3 EInsatzleitwagen der Amtswehr
    32,06 €

    § 2

    Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

    Strande, den 17.10.2025

    Gemeinde Strande
    Der Bürgermeister

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