1. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Strande über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr
Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), des § 29 Abs. 2, 3 und 4 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) des Landes Schleswig-Holstein und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1 und 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Strande vom 01.10.2020/14.07.2025/16.10.2025
folgende Änderung der Gebührensatzung erlassen:
§ 1
Der § 3 Abs. 1 S. 3 erhält folgende neue Fassung:
Es werden Gebühren erhoben
| Betrag in Euro netto/Stunde |
| 1. für die GEstellung von Personal |
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1.1 je Person der gemeindlichen Feuerwehr | 10,56 € |
1.2 je Person der Amtswehr | 51,43 € |
| 2. für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen |
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2.1 Löschfahrzeug (LF20) | 35,42 € |
2.2 Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) | 31,03 € |
2.3 EInsatzleitwagen der Amtswehr | 32,06 € |
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Strande, den 17.10.2025
Gemeinde Strande
Der Bürgermeister