4. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Strande

    Aufgrund des § 24 Abs. 3 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der Landesverordnung über Entschädigungen der kommunalen Ehrenämter (Entschädigungsverordnung - EntschVO), der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren – EntschVOfF) und der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie - EntschRichtl-fF) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Strande vom 11.09.2003 / 17.06.2014 / 29.09.2016 / 07.12.2017/17.10.2024 folgende Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Strande erlassen:

    § 1

    In § 2 Abs. 1 wird folgender Satz 2 ergänzt:
    „Wird der Fraktionsvorsitz von zwei Vorsitzenden als Doppelspitze wahrgenommen, so ist die monatliche Aufwandsentschädigung auf beide Vorsitzenden aufzuteilen.“

    § 2

    Diese Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

     

    Strande, den 25.10.2024

    Gemeinde Strande
    Der Bürgermeister

    gez. Dr. Klink

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