4. Änderung der Kurabgabensatzung in der Gemeinde Schwedeneck

    Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1 und 10 Abs. 1 bis 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) wird nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwedeneck vom 26.09.2024 folgende Satzung zur Änderung der Kurabgabensatzung erlassen:

    Artikel 1

    In § 2 Abs. 1 ist der Zeitraum ,,01. Mai bis 30. September‘‘ durch den Zeitraum ,,01. April bis 31. Oktober‘‘ zu ersetzen.

    In § 3 Abs. 1 sind der Betrag ,,1,50 €‘‘ durch ,, 2,50 €‘‘ und der Betrag ,,22,00 €‘‘ durch ,, 50,00 €‘‘ zu ersetzen.

    In § 3 Abs. 2 Satz 2 ist der Wortlaut ,,Ankunfts- und Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag‘‘ in ,,Ankunfts- und Abreisetag gelten als zwei einzelne Tage‘‘ zu ändern.

    In § 3 Abs. 4 ist der Betrag ,,1,50 €‘‘ durch ,,2,50 €‘‘ zu ersetzen.

    In § 3 Abs. 5 ist der Betrag ,,5,00 €‘‘ durch ,,10,00 €‘‘ zu ersetzen.

    In § 4 Abs. 1 ist ,,16. Lebensjahr‘‘ durch ,,18. Lebensjahr‘‘ zu ersetzen.

    In § 7a Abs. 2 Satz 2 ist ,,16. Lebensjahr‘‘ durch ,,18. Lebensjahr zu ersetzen.

    In § 7b Abs. 2 und 3 ist der Zeitraum ,,1. Mai bis 30. September‘‘ durch ,,1. April bis 31. Oktober‘‘ zu ersetzen.

    In § 7c Abs. 3 Satz 4 ist ,,16. Lebensjahres‘‘ durch ,,18. Lebensjahres‘‘ zu ersetzen.

    Artikel 2

    Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

    Schwedeneck, 17.10.2024

    Gemeinde Schwedeneck
    Der Bürgermeister

    gez.  Jonas

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