5. Änderung der Betriebssatzung für den Kurbetrieb der Gemeinde Schwedeneck

    Aufgrund des § 4 Abs. 1 und des § 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein wird nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwedeneck vom 26.09.2024 folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung erlassen:

    Artikel 1

    Der bisherige § 4 ist in § 4 Abs. 1 zu ändern.

    Artikel 2

    In § 4 ist folgender neuer Abs. 2 hinzuzufügen:
    Eine Stellvertretung für eine Werkleiterin oder einen Werkleiter gemäß Abs. 1 wird von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister auf Beschluss der Gemeindevertretung bestellt.

    Artikel 3

    Diese Änderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

     

    Schwedeneck, den 17.10.2024

     Gemeinde Schwedeneck
    Der Bürgermeister

    gez. Jonas

    Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: