Aufgrund des § 4 Abs. 1 und des § 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein wird nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwedeneck vom 26.09.2024 folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung erlassen:
Artikel 1
Der bisherige § 4 ist in § 4 Abs. 1 zu ändern.
Artikel 2
In
§ 4 ist folgender neuer Abs. 2 hinzuzufügen:
Eine
Stellvertretung für eine Werkleiterin oder einen Werkleiter gemäß Abs. 1 wird
von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister auf Beschluss der
Gemeindevertretung bestellt.
Artikel 3
Diese Änderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Schwedeneck, den 17.10.2024
Gemeinde Schwedeneck
Der
Bürgermeister
gez. Jonas