5. Änderung der Kurabgabgensatzung in der Gemeinde Schwedeneck

    Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1 und 10 Abs. 1 bis 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) wird nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwedeneck vom 20.03.2025 folgende Satzung zur Änderung der Kurabgabensatzung erlassen: 

    Artikel 1 

    Der § 3 Abs. 2 Satz 2 erhält folgenden neuen Wortlaut: „Ankunfts- und Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag.“ 

    Artikel 2 

    Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft. Schwedeneck, 25.03.2025 Gemeinde Schwedeneck Der Bürgermeister 

    Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: