Aufgrund des § 24 Abs. 3 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der Landesverordnung über Entschädigungen der kommunalen Ehrenämter (Entschädigungsverordnung - EntschVO), der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren – EntschVOfF) und der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie - EntschRichtl-fF) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Dänischenhagen vom 04.09.2003/30.11.2015/23.03.2016/04.12.2017/ 28.11.2019/ 04.06.2020 /14.10.2024 folgende Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Dänischenhagen erlassen:
§ 1
In § 2 Abs. 1
wird folgender Satz 2 ergänzt:
„Wird der Fraktionsvorsitz von zwei Vorsitzenden als Doppelspitze wahrgenommen,
so ist die monatliche Aufwandsentschädigung auf beide Vorsitzenden aufzuteilen.“
§ 2
Diese Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Dänischenhagen, d. 25.10.2024
Gemeinde
Dänischenhagen
Der Bürgermeister
gez. Kühl