6. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Dänischenhagen

    Aufgrund des § 24 Abs. 3 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der Landesverordnung über Entschädigungen der kommunalen Ehrenämter (Entschädigungsverordnung - EntschVO), der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren – EntschVOfF) und der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie - EntschRichtl-fF) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Dänischenhagen vom 04.09.2003/30.11.2015/23.03.2016/04.12.2017/ 28.11.2019/ 04.06.2020 /14.10.2024 folgende Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Dänischenhagen erlassen:

    § 1

    In § 2 Abs. 1 wird folgender Satz 2 ergänzt:
    „Wird der Fraktionsvorsitz von zwei Vorsitzenden als Doppelspitze wahrgenommen, so ist die monatliche Aufwandsentschädigung auf beide Vorsitzenden aufzuteilen.“

    § 2

    Diese Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

     

    Dänischenhagen, d. 25.10.2024

    Gemeinde Dänischenhagen
    Der Bürgermeister

    gez. Kühl

    Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: