6. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Noer

    Aufgrund des § 24 Abs. 3 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der Landesverordnung über Entschädigungen der kommunalen Ehrenämter (Entschädigungsverordnung - EntschVO), der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren – EntschVOfF) und der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie - EntschRichtl-fF) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Noer vom 17.11.2003/11.09.2008/18.07.2016 /27.11.2017/27.03.2023/25.09.2023/23.09.2024 folgende Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Noer erlassen:

    § 1

    In § 2 Abs. 1 wird folgender Satz 2 ergänzt:
    „Wird der Fraktionsvorsitz von zwei Vorsitzenden als Doppelspitze wahrgenommen, so ist die monatliche Aufwandsentschädigung auf beide Vorsitzenden aufzuteilen.“

    § 2

    Diese Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

    Noer, den 25.10.2024

    Gemeinde Noer
    Die Bürgermeisterin

    gez. Mues

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