Aufgrund des § 24 Abs. 3 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der Landesverordnung über Entschädigungen der kommunalen Ehrenämter (Entschädigungsverordnung - EntschVO), der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren – EntschVOfF) und der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie - EntschRichtl-fF) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Noer vom 17.11.2003/11.09.2008/18.07.2016 /27.11.2017/27.03.2023/25.09.2023/23.09.2024 folgende Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Noer erlassen:
§ 1
In § 2 Abs. 1
wird folgender Satz 2 ergänzt:
„Wird der Fraktionsvorsitz von zwei Vorsitzenden als Doppelspitze wahrgenommen,
so ist die monatliche Aufwandsentschädigung auf beide Vorsitzenden aufzuteilen.“
§ 2
Diese Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Noer, den 25.10.2024
Gemeinde Noer
Die Bürgermeisterin
gez. Mues