6. Änderung der Hauptsatzung des Amtes Dänischenhagen

    6. Änderungssatzung 
    der Hauptsatzung des Amtes Dänischenhagen 

    Aufgrund des § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach der Beschlussfassung des Amtsausschusses des Amtes Dänischenhagen vom 08.10.2024 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 10.01.2025 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Dänischenhagen erlassen: 

    § 1 

    § 13 wird wie folgt geändert: 

    (1) In Absatz 1 S. 1 wird zwischen den Worten „Satzungen, Verordnungen“ ein „und“ eingefügt und der Teil „und öffentliche Bekanntmachungen“ gestrichen. 

    (2) Es wird folgende Regelung als Abs. 2 neu eingefügt: „Andere gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“ 

    (3) Der bisherige Abs. 2 wird zu Absatz 3. Die übrigen Absätze verschieben sich in der Nummerierung entsprechend. 

    § 2 

    Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 


    Dänischenhagen, d. 06.11.2024 

    gez. Dr. H. Klink 

    Amt Dänischenhagen
    Der Amtsvorsteher

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