6. Änderungssatzung
der Hauptsatzung des Amtes Dänischenhagen
Aufgrund des § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach der Beschlussfassung des Amtsausschusses des Amtes Dänischenhagen vom 08.10.2024 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 10.01.2025 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Dänischenhagen erlassen:
§ 1
§ 13 wird wie folgt geändert:
(1) In Absatz 1 S. 1 wird zwischen den Worten „Satzungen, Verordnungen“ ein „und“ eingefügt und der Teil „und öffentliche Bekanntmachungen“ gestrichen.
(2) Es wird folgende Regelung als Abs. 2 neu eingefügt: „Andere gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“
(3) Der bisherige Abs. 2 wird zu Absatz 3. Die übrigen Absätze verschieben sich in der Nummerierung entsprechend.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Dänischenhagen, d. 06.11.2024
gez. Dr. H. Klink
Amt Dänischenhagen
Der Amtsvorsteher