Allgemeiner Hinweis Mehrjahresbecheide gemeindliche Steuern und Abgaben

    Sehr geehrte Damen und Herren, 

    zum 01.01.2019 wurden im Steueramt Dänischenhagen sog. „Mehrjahresbescheide“ für folgende Abgaben eingeführt: Grundsteuer A + B, Niederschlagswassergebühren sowie Hundesteuer. Alle anderen Abgaben werden weiterhin jährlich veranlagt. 

    Der anliegende Abgabenbescheid für das Kalenderjahr 2019 ist ein Mehrjahresbescheid (=Dauerbescheid), der auch für die Folgejahre Gültigkeit hat. Bei Änderung der Festsetzungsgrundlagen oder der Eigentumsverhältnisse erhalten Sie einen neuen Bescheid. 

    Wir bitten Sie, den Inhalt des Abgabenbescheides insbesondere bezüglich

    • der persönlichen Daten des/ der Pflichtigen bzw. der/des Zustellungsbevollmächtigen,
    • des Objektes (bei Eigentum) sowie
    • der aktuellen Bankverbindung zu überprüfen, falls Sie der Amtskasse Dänischenhagen bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben. 

    Sollten Sie der Amtskasse Dänischenhagen noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben oder die Bankverbindung auf dem o.g. Bescheid falsch sein, ist ein diesbezügliches Formular im Mitteilungsblatt des Amtes Dänischenhagen vom 05.02.2019 abgedruckt oder hier in digitaler Form zu finden. 
    Diese Einzugsermächtigung bitte nur im Original an das Steueramt zurücksenden. 

    Bei Rückfragen steht Ihnen das Steueramt Dänischenhagen gerne zur Verfügung. 

    Mit freundlichen Grüßen

    Amt Dänischenhagen
    Der Amtsvorsteher
    -Steueramt-

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