Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe der Gemeinde Schwendeneck (Tourismusabgabensatzung)

    Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1 und 1o Abs. 7-9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 26. September 2024 folgende Aufhebungssatzung erlassen:

    § 1
    Allgemeines

    Die am 20. April 2011 in Kraft getretene Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe (Tourismusabgabensatzung) vom 07. April 2011 in der Fassung vom 29. März 2023 wird zum 31. Dezember 2024 aufgehoben.

    § 2
    Inkrafttreten

    Diese Aufhebungssatzung tritt zum 31. Dezember 2024 in Kraft.

    Schwedeneck, den 17.10.2024                                           

    Gemeinde Schwedeneck
    Der Bürgermeister

    gez. Jonas

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