Wie
bereits bekannt hat das Bundesverfassungsgericht am 10.04.2018 die bisherige
Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für
verfassungs-widrig erklärt (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL
1/15, 1 BvL 12/14).
Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus dem Jahr 2019 wurde eine gesetzliche Neuregelung geschaffen, die vorsieht, dass ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer durch die Bewertung von Grundstücken mit dem Grundsteuerwert für alle Grundstücke der Bundesrepublik Deutschland neu berechnet wird.
Zwischenzeitlich haben Sie ab Anfang Juli 2022 ein Informationsschreiben von Ihrem zuständigen Finanzamt (meist Rendsburg) inklusive Ihrem Einheitswertaktenzeichen erhalten. Nachdem die vom Finanzamt angeforderte Steuererklärung zur Grundsteuerreform elektronisch durch alle Eigentümer und Eigentümerinnen bis spätestens 31. Januar 2023 erfolgte, wird seit dem die aktuelle „Mitteilung über den Grundsteuermessbetrag ab dem 01.01.2025“ (mit dem Grundsteuerwert) durch das Finanzamt an die Eigentümer und Eigentümerinnen verschickt.
Das Steueramt Dänischenhagen kann aktuell noch keine Informationen zur Höhe des jeweiligen Hebesatzes von Grundsteuer A und B ab dem Jahr 2025 treffen, da dieser erst im 2. Halbjahr 2024 aufkommensneutral errechnet werden kann.
Auch kann das Steueramt Dänischenhagen keine Informationen oder Hinweise dazu machen, ob ein möglicher Widerspruch gegen die o.g. Mitteilung vom Finanzamt ratsam ist.
Bei Bedarf liegen die Formulare zur Steuererklärung „GW-1 Hauptvordruck“ sowie „GW-2 Anlage Grundstück“ in Papierform im Bürgerbüro Dänischenhagen (Zimmer 1) zu den bekannten Öffnungszeiten aus, eine postalische und/ oder elektronische Zusendung der Formulare ist nicht möglich.
Falls Sie weitere/ andere Formulare benötigen oder Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt in Rendsburg (04331/598-0).
Nachfolgende wichtige und hilfreiche Links zu Informationsquellen für Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken stellen wir Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung:
- Internetseite des Landes Schleswig-Holstein mit umfassenden Informationen zur Grundsteuerreform:
- Informationsflyer des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein (kurz und knapp auf einem Blick):
- Video des Deutschen Städte- und Gemeindebunds über die Grundsteuerreform:
- Den geforderten sog. „Bodenrichtwert“ und Grundstücksdaten für Ihr Grund-stück erhalten Sie online über die Internetseite Digitaler Atlas Nord/ Grund-steuerportal
- Internetseite von ELSTER Ihr Online-Finanzamt und Informationen zur Beantragung eines Benutzerkontos sowie der elektronischen Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts über das ELSTER-Portal:
Dänischenhagen, im März 2023
Amt
Dänischenhagen
Der Amtsvorsteher
– Steueramt –