Aufgrund der Grundsteuerreform 2025 werden auch ihre Grundsteuerbescheide entsprechend neu veranlagt. Bei der Festlegung der Hebesätze haben sich die Gemeinden an den Empfehlungen des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages orientiert. Das entsprechende Transparenzregister ist unter folgenden Link zu finden:
Die Grundsteuermessbeträge sind seitens des Finanzamtes im Jahr 2024 den Eigentümern zugegangen. Sollten Zweifel an der Richtigkeit des vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrages bestehen, sind Einsprüche beim zuständigen Finanzamt einzulegen. Bei allgemeinen Fragen zum Grundsteuermessbetrag wird gebeten, sich ebenfalls mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch beim Amt Dänischenhagen voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, wenn der Messbetrag aus dem Grundlagenbescheid des Finanzamtes und der Messbetrag aus dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde übereinstimmen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Steueramt des Amtes Dänischenhagen unter der Telefonnummer 04349 / 809 303 zur Verfügung.
Amt Dänischenhagen
Der Amtsvorsteher