Wichtige Änderung bei der Rattenbekämpfung

    Neues Gift-Verbot für Privatpersonen und Tipps zur Vorsorge von Rattenbefall

    Ratten gehören zum Bild moderner Siedlungen dazu, doch als Gesundheitsschädlinge dürfen sie sich nicht ungehindert ausbreiten. Wer bei einem Befall auf dem eigenen Grundstück bisher selbst zu chemischen Mitteln greifen durfte, muss jetzt umdenken. Zum 23. Oktober 2026 trat die letzte Stufe einer weitreichenden gesetzlichen Änderung in Kraft: Ab diesem Datum gilt für Privatpersonen ein striktes Anwendungsverbot für alle klassischen, gerinnungshemmenden Rattengifte (sogenannte blutverdünnende Rodentizide). 

    Bereits seit dem 25. April 2026 dürfen diese Mittel nicht mehr an Laien verkauft werden, Restbestände dürfen seit dem 23.Oktober 2026 nicht mehr ausgelegt werden. Verbliebenen Reste müssen fachgerecht über den lokalen Sondermüll entsorgt werden. 

    Auch für gewerbliche Schädlingsbekämpfer und die Landwirtschaft wurden die Regeln verschärft: Die vorsorgliche und dauerhafte Auslegung von Giftködern ohne konkreten Nachweis eines Rattenbefalls ist verboten. Gift darf nur noch zum Einsatz kommen, wenn ein akuter Befall durch ein vorheriges Monitoring eindeutig nachgewiesen wurde. Grund für diese strengen EU-weiten Vorgaben ist der Umweltschutz, da die Gifte sich in der Nahrungskette anreichern und eine tödliche Gefahr für Haustiere und Wildvögel darstellen. 

    Nach der geltenden Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Rendsburg-Eckernförde bleiben Grundstückseigentümer und Besitzer jedoch weiterhin gesetzlich dazu verpflichtet, einen Rattenbefall auf ihrem Grund und Boden unverzüglich zu bekämpfen und der zuständigen Ordnungsbehörde des Amtes zu melden. Alternativ zum Einsatz von Rodentiziden verwies das Kreisgesundheitsamt auf den vorrangigen Einsatz von Fallen, die bei vereinzelt auftretenden Ratten zum Einsatz kommen können. Dabei unterscheidet man Schlagfallen, die Ratten mechanisch töten, und Lebendfallen, bei der das Tier unversehrt bleibt und in ausreichendem Abstand zu einem Wohngebiet in die Freiheit entlassen werden darf. Auch nach der neuen Rechtslage ist der Einsatz von Fallen auch von Privatpersonen uneingeschränkt möglich. 

    Jede Bürgerin und jeder Bürger können aber auch durch einfache Verhaltensregeln aktiv dazu beitragen, den Nagern gar nicht erst einen Lebensraum zu bieten.

    Die effektivsten Maßnahmen zur Vermeidung von Rattenbefall sind:

    • Futterquellen konsequent entziehen: Mülltonnen und Biotonnen müssen stets fest verschlossen sein. Essensreste, insbesondere Fleisch, Fisch und gekochte Speisen, gehören niemals auf den offenen Gartenkompost oder in die Toilette, da sie Ratten über die Kanalisation direkt anlocken. Vogelfutter sollte im Garten so ausgebracht werden, dass es für Nagetiere unerreichbar bleibt.

    • Unterschlüpfe minimieren: Sperrmüll, Holzstapel oder dichte Kletterpflanzen direkt am Haus bieten ideale Nistmöglichkeiten. Ordnung im Außenbereich erschwert es den Tieren, sich häuslich einzurichten.

    • Zugänge versperren: Überprüfen Sie Kellerfenster, Lüftungsschlitze und Türen auf bauliche Mängel. Ratten gelangen bereits durch Spalten von der Größe eines Daumens in Gebäude. Solche Einlasspunkte sollten mit engmaschigen Metallgittern oder Dichtungsbürsten gesichert werden. 

    Sollten Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen einen akuten Rattenbefall auf Ihrem privaten Grundstück feststellen, sind Sie gehalten, eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma mit der Beseitigung zu beauftragen, da diese über die notwendigen Sachkundenachweise für den vorschriftsmäßigen Gifteinsatz verfügt, und die Ordnungsbehörde über den Rattenbefall zu informieren. 

    Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Ordnungsamt, telefonisch zu erreichen unter 04349 809/101 (Frau Bäumer).  

    Dänischenhagen, den 3.11.2026 
    Amt Dänischenhagen
    -Der Amtsvorsteher-


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